In den letzten Tagen beherrscht die Internetcommunity nur ein Thema, der sogennante Vertrag zum Jugendmedienschutz. Dieser soll , so die Macher, für einen besseren Jugendschutz in den Medien sorgen. Eine Idee die durchaus verständlich ist, die aber mit der jetzigen Formulierung nicht gemein hat.
Laut dem JmStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) müssen Internetseiten ab dem 1. Januar 2011 eine Alterkennzeichung haben, die den Besuchern direkt vor Augen führt, ab wie viel Jahren diese Webseite geeignet ist. Hierbei müssen alle Internetseiten, welche die Kommentarfunktion erlauben eine Alterskennzeichnung ab 18 haben, da jeder Kommentator die Möglichkeit hat nicht jugendfreie Dinge zu äußern. Jedoch ist bis jetzt technisch nicht umsetzbar, diese Funktion in Internetseiten einzubauen, da so eine Software noch nicht existiert. Dies gilt jedoch nicht für gesellschaftlich relevante Seiten, welche dies genau sind versuchen wir später aufzugreifen. Im JmStV wird dies auch nicht genauer erklärt, weswegen es schon Probleme bei der Einordnung der eigenen Seite gibt.
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